▪ Auf die Benachrichtigung über die potentiellen Verstösse durch die Antragstellerin vom 9. September 2022 gab der Angeschuldigte den Konsum von Cannabis folgendermassen zu: «Ich konsumiere regelmässig Cannabis als Genussmittel, aber nicht im Zusammenhang mit sportlichen Leistungen. Ich habe daher am Tag des Wettkampfes nicht konsumiert, weder vor noch während dem Wettkampf.» Am 20. März 2023 hat der Angeschuldigte einen von der Antragstellerin gestellten Fragebogen per E-Mail beantwortet.