→ Disziplinarkammer → Reglement betreffend das Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports. Verfahren nach Art. 12 ff. VerfRegl i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 3 von 10 VerfRegl (vom 1. Juli 2022) zu Ende geführt. Wie nachfolgend in Ziff. 2 der Begründung ausgeführt, wird das vorliegende Verfahren nach den Bestimmungen des vereinfachten Verfahrens durchgeführt. Somit ist das VerfRegl (vom 1. Juli 2022) anwendbar und die DK für die Beurteilung zuständig. Begründung