5. Die von erzielten Ergebnisse am Swiss Bowl 2022 in Grenchen vom 16. Juli 2022 bzw. die erzielten Auszeichnungen, die ihm als Einzelathlet zugerechnet werden können, sind zu annullieren, dies mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschliesslich der Aberkennung von Punkten, Medaillen und Preisen. 1 Fassung vom 26. November 2021, gültig ab 1. Januar 2022, abrufbar unter www.sportintegrity.ch → Anti- Doping → Recht → Doping-Statut von Swiss Olympic. 2 Fassung vom 30. Juni 2022, gültig ab 1. Juli 2022, abrufbar unter www.sportintegrity.ch → Anti-Doping → Recht