1. zu einer Sperre von 24 Monaten, beginnend am 6. September 2024 (Eröffnung des Entscheids); 2. zur Bezahlung der Dopingkontrollkosten in der pauschalen Höhe von Fr. 1'034.50; 3. zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 300.00. 4. zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Antragstellerin in der Höhe von Fr. 650.00 Weiter verfügt die Disziplinarkammer des Schweizer Sports folgendes: