5.2. Art. 10.2.1.1 Doping-Statut sieht für nicht-spezifische Substanzen eine Sperre von vier Jahren vor, wenn der Athlet nicht nachweisen kann, dass der Verstoss nicht vorsätzlich begangen wurde. Sind die Voraussetzungen von Art. 10.2.1 nicht erfüllt, beträgt die Sperre gemäss Art. 10.2.2 Doping-Statut zwei Jahre. Art. 10.2.1 .1 stellt die Vermutung auf, dass der Athlet mit Vorsatz handelte: die Beweislast für den fehlenden Vorsatz trägt der Athlet.