4.1.1. Das Doping-Statut definiert den Besitz im Anhang wie folgt: «Der tatsächliche, unmittelbare Besitz oder der mittelbare Besitz [...] Ungeachtet anderslautender Aussagen in dieser Definition gilt der Kauf (auch auf elektronischem und anderem Wege) einer verbotenen Substanz oder Methode als Besitz durch die Person, die den Kauf tätigt».