3 https://www.sportintegrity.ch/sites/default/files/dopingliste_2023_de.pdf Zirkularentscheid vom 28.06.2024 i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 9 von 11 eingestanden, die besagte Substanz bestellt zu haben. In Übereinstimmung mit Art. 2.2 Doping-Statut liegt somit ein Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen vor. Der Tatbestand der versuchten Anwendung einer verbotenen Substanz im Sinne von Art. 2.2 Doping-Statut ist damit erfüllt. 4. Verstoss gegen Art. 2.6 Doping-Statut: