Doping-Statut ist für den erfolgreichen Nachweis der «versuchten Anwendung» einer verbotenen Substanz oder Methode der «Nachweis eines Vorsatzes auf Seiten des Athleten» notwendig. Eine versuchte Anwendung kann zudem gemäss Kommentar zu Artikel 2.2. Doping- Statut «durch jedes zuverlässige Mittel nachgewiesen werden», wobei dies durch die folgende beispielhafte Aufzählung illustriert wird: «ein Geständnis des Athleten, Zeugenaussagen, Belege, Schlussfolgerungen, die sich aus Langzeitprofilen ergeben, einschliesslich Daten, die für den biologischen Athletenpass erhoben