In casu war der Angeschuldigte nicht während eines Zeitraumes von fünf Jahren vor einem Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen International-Level- oder National-Level-Athlet und hat auch kein Land bei einer internationalen Wettkampfveranstaltung in der für die jeweilige Disziplin höchs-ten Kategorie vertreten. Ebenfalls gehörte er auch keinem Kontrollpool eines internationalen Sportverbands oder einer Nationalen Anti-Doping-Organisation an, deren Mitglieder Meldepflichten unterliegen.