Athleten, die während eines Zeitraumes von fünf Jahren vor einem Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen International- Level- oder National-Level-Athleten waren, sind davon ausgenommen. Ebenfalls, Athleten, die ein Land bei einer internationalen Wettkampfveranstaltung in der für die jeweilige Disziplin höchsten Kategorie vertreten haben oder Athleten, die einem Kontrollpool eines internationalen Sportverbands oder einer Nationalen Anti-Doping-Organisation angehörten, deren Mitglieder Meldepflichten unterliegen.