1.3. Der Angeschuldigte ist beim , einer Breitensportmannschaft, als Spieler lizenziert. Irrelevant ist, dass die Lizenz aufgrund eines ausstehenden Mitgliederbeitrags für den Zeitraum vom 26. Januar 2023 bis zum 27. Februar 2023 gesperrt wurde und der Angeschuldigte zwischen Oktober 2022 und März 2023 nicht an Spielen teilgenommen hat. Die vereinsinterne Sperre und der dadurch planungsbedingte Unterbruch der Wettkampftätigkeit tun der Qualifizierung als Athlet keinen Abbruch.