1.1. Gemäss der Präambel zum persönlichen Geltungsbereich i.V.m. Art. 5.2.1 Doping- Statut gilt dieses für Athleten, die einem Swiss Olympic angeschlossenen Verband oder einem letzteren angeschlossenen Verein oder Club angehören, von einem solchen lizenziert sind oder an einem Wettkampf teilnehmen, der unter dem Patronat von Swiss Olympic oder eines genannten Verbands, Vereins oder Clubs durchgeführt oder organisiert wird.