abzuschliessen. Die Voruntersuchung wurde damit als vollständig erachtet und den Parteien bis am 16. Juli 2024 die Möglichkeit zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren gemäss Art. 9 abs. 1 VerfRegl sowie von Beweisanträgen und weiteren Anträgen insbesondere zur Frage einer allfälligen Sanktion gegeben. Mit derselben Verfügung wurde schliesslich noch die Zusammensetzung der DK für das vorliegende Verfahren bekannt gegeben. Zirkularentscheid vom 28.06.2024 i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 6 von 11