Im gleichen Schreiben beantragte er eine Verurteilung auf Bewährung, weil er «Dank der Kontrolle und Einzugs des Mittels nicht in dessen Besitz gekommen» sei und er es «glücklicherweise nicht konsumieren konnte». Somit könne er seine sportlichen Aktivitäten (Fitness und Freizeitfussball beim ) nach wie vor ausüben. Zusätzlich gab er an, mit der Durchführung des Zirkularverfahrens einverstanden zu sein und legte als Beilage die Kopie seiner Steuererklärung vom Jahr 2022 bei.