C. Der Angeschuldigte reichte mit Schreiben vom 23. Februar 2024 fristgerecht seine Stellungnahme ein. Darin gibt er an, er habe das Produkt RAD140 bestellt und sei sich der Folgen nicht bewusst gewesen. Er habe das Produkt zum Eigengebrauch bestellt. Seine Idee sei es gewesen, seinen Körper durch individuelles Fitnesstraining mit begleitetem Fussballtraining in einer Amateurmannschaft sowie durch Unterstützung dieses Produkts zu optimieren.