Weiter gewährte die DK dem Angeschuldigten sowie dem Schweizerischen Fussballverband Frist bis am 29. Februar 2024 zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme sowie zum Stellen von Anträgen. Der Schweizerische Fussballverband wurde überdies aufgefordert, der DK mitzuteilen, ob der Verband auf eine Beteiligung Zirkularentscheid vom 28.06.2024 i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 5 von 11