Der Angeschuldigte sei sodann mit verwaltungsrechtlichem Vorbescheid vom 27. Juni 2023 über die Einziehung und Vernichtung des sichergestellten Produkts mit der verbotenen Substanz RAD140 inkl. Kostenfolge informiert worden. Der Angeschuldigte habe die Frist zur Stellungnahme nicht genutzt, sodass ihm am 21. Juli 2023 eine Verfügung über die Einziehung und Vernichtung der Substanz zugestellt worden sei.