10. Es sei Frist zur Einreichung einer begründeten Stellungnahme inkl. Rechtsbegehren einzuräumen, dies mit der Möglichkeit für die Swiss Sport lntegrity zu replizieren. Zur Begründung führte die Antragstellerin u.a. folgendes aus: SSI sei vom Zollinspektorat Basel-Mülhausen Flughafen informiert worden, dass im Rahmen einer Postkontrolle das Produkt RAD140 (SARM) sichergestellt worden sei.