Eventualiter: Es seien Swiss Sport Integrity keine Verfahrenskosten aufzuerlegen. 9. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei zu Gunsten von Swiss Sport Integrity durch zu begleichender Ersatz der Parteikosten in der Höhe von CHF 750.00 zu sprechen. Eventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten der Swiss Sport Integrity zu sprechen. Zirkularentscheid vom 28.06.2024 i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 4 von 11