5. sei aufzufordern, sein Einkommen für das Jahr 2023 dokumentiert offenzulegen. 6. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende der Hauptverhandlung sei eine einkommensabhängige Busse gegen auszusprechen. 7. Es sei die Veröffentlichung durch Swiss Sport Integrity gemäss Art. 14.3 Doping- Statut sowie Art. 34 Abs. 3 des Bundesgesetztes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport anzuordnen. 8. Die Verfahrenskosten seien aufzuerlegen.