V. Kosten- und Entschädigungsfolgen A. Verfahrenskosten 1. Höhe der Verfahrenskosten 17. Fällt ein Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht infolge Gegenstandslosigkeit dahin, wird das Verfahren abgeschrieben und über die bisher angefallenen Kosten entschieden (Art. 23 VerfRegl 2022). Nach Art. 26 Abs. 1 VerfRegl 2022 befindet das Schweizer Sportgericht in seinem Entscheid auch über die Kosten des Verfahrens.