III. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht 11. Die DK hat ihre Tätigkeit gemäss einem Beschluss vom 24. November 2023 des Sportparlaments von Swiss Olympic am 30. Juni 2024 eingestellt. Gemäss diesem Beschluss gingen sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht über. Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung der Übernahme der Tätigkeiten der DK durch das Schweizer Sportgericht übt der Direktor die gleichen Administrativaufgaben aus wie der Präsident der DK (Art. 29 VerfRegl 20243 sowie Art. 2 OR4 i.V.m. Art. 1 Abs. 5 VerfRegl 20225).