7. Wettkampfergebnisse, die die Athletin im Zeitraum der Begehung des Verstosses gegen Anti-Doping-Bestimmungen bis zum Beginn einer Sperre erzielt, werden gemäss Art. 10.10 Doping-Statut annulliert, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschliesslich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen, sofern nicht aus Gründen der Fairness eine andere Vorgehensweise geboten ist. 7.1 Aus diesem Grund sind alle Wettkampfergebnisse der Angeschuldigten seit dem 19. Mai 2023 zu annullieren.