6.1 Auf die zusätzliche Verhängung einer Geldbusse verzichtet die DK praxisgemäss dann, wenn ein Athlet mit seinem Sport keine finanziellen Vorteile erzielt. Dies trifft auf die Angeschuldigte in vorliegendem Fall zu. Die DK erachtet es daher als nicht angezeigt und unverhältnismässig, zusätzlich zur Sperre auch noch eine Geldbusse zu verhängen. Zirkularentscheid vom 28.06.2024 i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 13 von 13