Bei ihrer Internet-Recherche sei ihr nicht bewusst geworden, dass es sich bei 7-Keto-DHEA um eine verbotene Substanz gemäss der Dopingliste handelt. Als erfahrene Triathletin hätte sie allerdings genauer nachforschen und das Produkt bzw. die Substanz auf Dopingmittel überprüfen müssen. Weil zu diesem Zeitpunkt aber andere Aspekte ihres Lebens ausschlaggebender waren, handelte sie fahrlässig und nicht grobfahrlässig.