5.4 Die Angeschuldigte hat sich im Internet über die besagte Substanz erkundigt und war überzeugt, dass sie damit die mit der Peri-Menopause verbundenen Beschwerden lindern könne. Weil ihre damalige Frauenärztin nicht gewillt war, ihr 7-Keto-DHEA zu verschreiben, habe sie das Produkt aus Verzweiflung im Internet bestellt. Ihre Absicht war es nicht, ihre sportliche Leistung zu steigern. Bei ihrer Internet-Recherche sei ihr nicht bewusst geworden, dass es sich bei 7-Keto-DHEA um eine verbotene Substanz gemäss der Dopingliste handelt.