5.2 Das Doping-Statut definiert im Anhang «Verschulden» als eine Pflichtverletzung oder als Mangel an Sorgfalt in einer bestimmten Situation. Der Begriff umfasst Vorsatz sowie Fahrlässigkeit. Bei der Bewertung der Schwere des Verschuldens müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden – beispielsweise die Erfahrung der Athletin; das Risiko, das hätte erkannt werden müssen. Bei der Bewertung der Schwere des Verschuldens seitens des Athleten oder einer anderen Person müssen die in Betracht gezogenen Umstände spezifisch und relevant sein, um die Abweichung von der erwarteten Verhaltensnorm seitens des Athleten oder einer anderen Person zu erklären.