3. Sperre: Liegt ein Verstoss gegen Art. 2.2 oder Art. 2.6 Doping-Statut vor, richtet sich die Sperre nach Art. 10.2 Doping-Statut. 3.1 Art. 10.2.1.1 Doping-Statut sieht für nicht-spezifische Substanzen eine Sperre von vier Jahren vor, wenn die Athletin nicht nachweisen kann, dass der Verstoss nicht vorsätzlich begangen wurde. Sind die Voraussetzungen von Art. 10.2.1 nicht erfüllt, beträgt die Sperre gemäss Art. 10.2.2 Doping-Statut zwei Jahre.