2.1.5 Somit gilt 3-acetyl-7-oxo-DHEA als ein anabol androgenes Steroid gemäss S1 Ziff. 1 der Dopingliste 2023, das in sämtlichen Sportarten jederzeit verboten ist. Zudem ist 3- acetyl-7-oxo-DHEA eine nicht-spezifische Substanz (vgl. Art. 4.2.2 Doping-Statut). 2.1.6 Gemäss dem Kommentar zu Artikel 2.2.2 Doping-Statut ist für den erfolgreichen Nachweis der «versuchten Anwendung» einer verbotenen Substanz oder Methode der «Nachweis eines Vorsatzes auf Seiten des Athleten» notwendig. Eine versuchte