Davon ausgenommen sind Athleten, die während eines Zeitraumes von fünf Jahren vor einem Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmun- gen International-Level- oder National-Level-Athleten waren. Ferner sind jene Athleten davon ausgenommen, die ein Land bei einer internationalen Wettkampfveranstaltung in der für die jeweilige Disziplin höchsten Kategorie vertreten haben oder einem Kontrollpool eines Internationalen Sportverbands oder einer Nationalen Anti-Doping-Organisation angehörten, deren Mitglieder Meldepflichten unterliegen.