1. Gemäss der Präambel zum persönlichen Geltungsbereich i.V.m. Art. 5.2.1 Doping-Statut gilt dieses u.a. für Athleten, die einem Mitgliedsverband von Swiss Olympic oder einem letzteren angeschlossenen Verband, oder Club angehören, von einem solchen lizenziert sind oder an einem Wettkampf teilnehmen, der unter dem Patronat von Swiss Olympic oder eines genannten Verbands, Vereins oder Clubs durchgeführt oder organisiert wird. Aus folgenden Gründen ist die Anwendbarkeit des Doping-Statuts unbestritten: