5. sei für ein Jahr zu sperren unter Abrechnung der Dauer der freiwilligen Sperre ab den 11. März 2024. 6. Es sei eine einkommensabhängige Busse gegen auszusprechen. 7. Die Veröffentlichung sei durch die Stiftung Swiss Sport Integrity gemäss Art. 14.3 Doping- Statut von Swiss Olympic vorzunehmen. 8. Die Ergebnisse von ab dem 19. Mai 2023 seien zu annullieren, dies mit allen daraus entstehenden Konsequenzen, einschliesslich der Aberkennung von Punkten, Medaillen und Preisen.