• ein PDF-Auszug vom Garmin-Account der Angeschuldigten mit den letzten aufgezeichneten Aktivitäten. Aus dem PDF-Auszug könne man nach Angaben der Angeschuldigten ablesen, dass sie nur das Radfahren aufzeichne, und zwar ohne Herzfrequenz und fast immer ohne Watt-Messung. Das Laufen und Schwimmen zeichne sie nicht auf; • ein Screenshot von ihrem Strava-Account, wo zu sehen sei, dass im Jahr 2023 keine Aktivitäten hochgeladen wurden.