Zugleich wurde der Antragstellerin bis am 29. Mai 2024 Frist gesetzt zur Eingabe der Angeschuldigten vom 23. April 2024 zu replizieren. Weiter hatte die Antragstellerin innerhalb derselben First Angaben zu den Resultaten vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Punkte, Medaillen und Preise abzuerkennen seinen und womit die Qualifikation der Angeschuldigten als Profisportlerin bzw. nicht als Freizeitsportlerin Zirkularentscheid vom 28.06.2024 i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 7 von 13