gleicher Frist ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie ihre Ausgaben umfassend und übersichtlich dargestellt zu dokumentieren. D. Der Direktor von Swiss Triathlon meldete sich am 15. April 2024 per E-Mail und verzichtete darin auf eine Beteiligung am Verfahren. E. Mit Schreiben vom 16. April 2024 reichte die Antragstellerin eine Stellungnahme ein, in welcher sie angab, keinen Ablehnungs- resp. Ausstandsgrund in Bezug auf die Zusammensetzung der DK geltend zu machen. Zudem erklärte sie sich darin mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens nach Art. 21 f. VerfRegl einverstanden.