Innerhalb der genannten Frist gewährte die DK der Antragsstellerin, der Angeschuldigten sowie Swiss Triathlon Frist die Möglichkeit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme sowie zum Stellen von Anträgen. Swiss Cycling wurde überdies aufgefordert, der DK mitzuteilen, ob der Verband auf eine Beteiligung am Verfahren verzichte oder sich durch den zuständigen internationalen Sportverband vertreten lasse. Schliesslich wurde die Angeschuldigte aufgefordert zu ihrem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 13. März 2024 innert Zirkularentscheid vom 28.06.2024 i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 6 von 13