▪ Mit verwaltungsrechtlichem Vorbescheid vom 18. Oktober 2023 sei der Angeschuldigten die Einziehung und Vernichtung des vorgenannten Produkts mit der verbotenen Substanz 3-acetyl-7-oxo-DHEA unter Kostenfolge mitgeteilt worden. Es sei der Angeschuldigten eine Frist bis am 7. November 2023 gesetzt worden, um eine Stellungnahme einreichen zu können. Innerhalb dieser Frist habe SSI keine Stellungnahme erhalten. Am 29. November 2023 habe SSI die Einziehung und Vernichtung des Zirkularentscheid vom 28.06.2024 i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 5 von 13