12. Es sei Frist zur Einreichung einer begründeten Stellungnahme inkl. Rechtsbegehren einzuräumen, dies mit der Möglichkeit für die Stiftung Swiss Sport Integrity inkl. Rechtsbegehren zu replizieren. Zur Begründung und zum Sachverhalt führte die Antragstellerin u.a. Folgendes aus, wobei an dieser Stelle lediglich eine Zusammenfassung abgegeben wird; für weiterführende Details wird auf die Eingabe von SSI vom 20. März 2024 verwiesen resp. im nachfolgenden Entscheid dort auf sie eingegangen, wo dies für die Beurteilung des vorliegenden Falles erforderlich ist: