Eventualiter: Es seien der Stiftung Swiss Sport lntegrity keine Verfahrenskosten aufzuerlegen. 11. Unter Vorbehalt anderslautender Rechtsbegehren bis zum Ende des Verfahrens sei zu Gunsten der Stiftung Swiss Sport Integrity durch zu begleichender Ersatz der Parteikosten in der Höhe vovon CHF 350.00 zu sprechen. Eventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten der Stiftung Swiss Sport lntegrity zu sprechen.