Eventualiter: Es sei aufgrund klarer Verhältnisse ein Zirkularentscheid zu fällen, dies nach dem Einholen des diesbezüglichen, schriftlichen Einverständnisses der übrigen Parteien. 4. Es sei ein Verstoss gegen die Art 2.2 und 2.6 des Doping-Statuts von Swiss Olympic festzustellen. 5. sei für ein Jahr zu sperren. 6. sei aufzufordern, ihre Einkommensverhältnisse für die Jahre 2019 bis 2024 zu dokumentiert offenzulegen. Zirkularentscheid vom 28.06.2024 i.S. Swiss Sport Integrity – / Seite 4 von 13