B. Mit Schreiben vom 20. März 2024 beantragte SSI bei der DK gestützt auf Art. 4 Abs. 1 des Reglements betreffend das Verfahren vor der DK (nachfolgend: VerfRegl) folgendes: 1. Es sei durch die Disziplinarkammer des Schweizer Sports in Feststellung ihrer Zuständigkeit ein Verfahren gegen zu eröffnen. 2. Das in Übereinstimmung mit Ziff. 1 der vorliegenden Rechtsbegehren eröffnete Verfahren sei in deutscher Sprache zu führen. 3. Es sei das vereinfachte Verfahren durchzuführen.