Der Eingang des Gesuchs wurde am 18. März 2023 vom Präsidenten der DK per E-Mail bestätigt. Ausserdem wurde der Angeschuldigten mitgeteilt, dass der DK kein Verfahren gegen die Angeschuldigte bekannt ist und dieses wohl noch bei der Stiftung Swiss Sport Integrity (nachfolgend: SSI) hängig ist. Deshalb könne die DK auch nicht über Ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege entscheiden. Die Angeschuldigte wurde gebeten genauere Angaben zum betreffenden Verfahren zu machen. Die Angeschuldigte antwortete am 19. März 2024 per E-Mail, mit welcher sie der DK die entsprechenden Informationen bereitgestellt hat.