Der direkte Konnex zur betreffenden Sportart ist nicht gegeben. Die Aussagen verletzen die Interessen und die Ehre des entsprechenden Journalisten. Wie dem Ethik-Statut in Art. 2.3 zu entnehmen ist, gelten nur grobe Verletzungen fundamentaler Grundwerte des Sports als unsportliches Verhalten. Es kann nicht jede unangemessene Äusserung, insbesondere dann nicht, wenn sie ausschliesslich die Ehre einer einzelnen Person und/oder eines einzelnen Sportverbandes betrifft, durch die DK geahndet werden, vielmehr sind jeweils die besonderen Umstände im Einzelfall zu betrachten.