Für die aussenstehenden anwesenden Dritten war nicht ersichtlich, wer sich auf der Reise befindet respektive was der Anlass der Reise war, sodass das Ansehen der rhythmischen Sportgymnastik und des Schweizer Sports insgesamt nicht gefährdet wurde. Hierbei gilt es zu differenzieren, welches ungebührliche respektive unsportliche Verhalten von Sportakteuren auf nationaler Ebene im Interesse des Gesamtsportes und welches nur im Rahmen der einzelnen Sportart disziplinarisch geahndet werden sollte. Vorliegend beziehen sich die diffamierenden Aussagen auf eine spezifische Person. Der direkte Konnex zur betreffenden Sportart ist nicht gegeben.