Der sachliche Geltungsbereich des Ethik-Statuts ist vorliegend nach Ansicht der DK aus folgenden Gründen nicht gegeben: Das Ethik-Statut und die Ethik-Charta enthalten keine klaren Vorschriften, welche die üble Nachrede ausserhalb des Sports regeln, weshalb im Einzelfall zu prüfen ist, ob das Verhalten mit einer Sanktion zu ahnden sei, was nachfolgend geprüft wird: