Statuten TV, Art. 3). Der STV ist eine Sportorganisation im Sinne von Art. 1.1 Abs. 2 lit. b Ethik- Statut und die beiden Kantonalverbände sind Mitgliedorganisationen im Sinne von Art. 1.1 Abs. 2 lit. c Ethik-Statut. In casu untersteht die Angeschuldigte – zumindest nach Wortlaut des Ethik-Statuts – damit grundsätzlich in persönlicher Hinsicht dem Ethik- Statut, wobei aus nachfolgenden Gründen offengelassen werden kann, ob diese Unterstellung effektiv auch gegeben war (beispielsweise gestützt auf eine Verankerung in ihrem Arbeitsvertrag). 2. Sachlicher Geltungsbereich: