Begründung 1. Persönlicher Geltungsbereich: Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports von Swiss Olympic (nachfolgend: DK) entscheidet gemäss Art. 10 Abs. 1 VerfRegl selber über ihre Zuständigkeit. Sie beurteilt unter anderem potenzielle Ethikverstösse, für die das Ethik-Statut gilt (Art. 5.6 Abs.1 Ethik-Statut). Hierbei gilt es zwischen dem persönlichen und sachlichen Geltungsbereich zu unterscheiden. In Art. 1.1 definiert das Ethik-Statut seinen persönlichen Anwendungsbereich. Art. 1.1 Abs. 3 lit.