Per 1. Juli 2024 hat das neu gegründete Schweizer Sportgericht seine Tätigkeit aufgenommen und somit die bis anhin für Doping- und Ethikfälle zuständige Disziplinarkammer des Schweizer Sports ersetzt. Gemäss Art. 29 Abs. 1 des Reglements betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht (nachfolgend: VerfRegl SSG) löst das Verfahrensreglement per 1. Juli 2024 das bis anhin gültige Reglement betreffend Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports vom 1. Juli 2022 (nachfolgend: VerfRegl DK) ab und findet Anwendung auf sämtliche Verfahren, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens eröffnet sind oder danach eröffnet werden. Ausnahmen bilden gemäss Art.