Sie gestand, in casu einen Fehler begangen zu haben und beteuerte ihre Bemühungen, diesen beispielsweise durch eine Entschädigung für die Umtriebe in der Höhe von CHF 120.00 wieder gut zu machen. Ausserdem hat sie sich in Ihrer Stellungnahme vom 7. Juni 2023 gegenüber der DK ausdrücklich damit einverstanden erklärt, in casu einen Entscheid im vereinfachten Verfahren zu fällen. Der Schweizerische Turnverband verzichtete auf eine Stellungnahme, da er die Ausführungen im Untersuchungsbericht als nachvollziehbar erachtet.