Gestützt darauf wird in Anwendung der Art. 2.1.2, 2.1.3 und 6.1 lit. a Ethik- Statut sowie Art. 12 ff. und Art. 26 des Reglements betreffend das Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (VerfRegl)1 verurteilt 1. zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 250.00; 2. zur Bezahlung der Parteikosten in der Höhe von Fr. 750.00. Weiter verfügt die Disziplinarkammer des Schweizer Sports folgendes: 3. Es wird eine Verwarnung gegen ausgesprochen;